Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (ROPA) ist eine Anforderung der meisten Organisationen, wie in Artikel 30 der DSGVO definiert. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, bildet das ROPA die Grundlage für die Einhaltung des Datenschutzes, da es einer Organisation ermöglicht, nachzuweisen, wo personenbezogene Daten verwendet werden, und das Risiko der Datennutzung zu identifizieren. Wenn Benutzer ProvePrivacy Bewertungen hinterlassen, sammelt G2 auch häufig gestellte Fragen zur täglichen Nutzung von ProvePrivacy. Diese Fragen werden dann von unserer Community von 850.000 Fachleuten beantwortet. Stellen Sie unten Ihre Frage und beteiligen Sie sich an der G2-Diskussion.
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