Eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) ist erforderlich, wenn ein Verfahren voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt – jede natürliche Person (d. h. ein lebendes Individuum), deren personenbezogene Daten von der Organisation verarbeitet werden. Betroffene Personen können Mitarbeiter, Auftragnehmer usw. sowie Kunden sein. Wenn Benutzer DPIA Tool Bewertungen hinterlassen, sammelt G2 auch häufig gestellte Fragen zur täglichen Nutzung von DPIA Tool. Diese Fragen werden dann von unserer Community von 850.000 Fachleuten beantwortet. Stellen Sie unten Ihre Frage und beteiligen Sie sich an der G2-Diskussion.

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